Die Debatte um Lootboxen in Videospielen erreicht in Österreich eine neue Stufe. Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Kontroverse um diese virtuellen Überraschungspakete wieder angefacht. Besonders im Fokus steht dabei das beliebte Fußballspiel EA Sports FC 24 und dessen Ultimate Team-Modus.
Die rechtliche Einordnung von Lootboxen bleibt umstritten. Während ein früheres Urteil sie als Glücksspiel einstufte, kam das Oberlandesgericht Wien nun zu einer anderen Bewertung. Der Fall wird voraussichtlich vor dem Obersten Gerichtshof Österreichs landen, wo eine richtungsweisende Entscheidung erwartet wird.
Lootboxen: Oberlandesgericht Wien spricht EA frei
Das Oberlandesgericht Wien hat in einem bedeutenden Urteil zugunsten von Electronic Arts (EA) entschieden. Der Streitpunkt waren die umstrittenen Lootboxen in EAs Fußballspielen. Das Gericht befand, dass diese nicht als illegales Glücksspiel einzustufen sind.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Käufer der Ultimate Team-Packs in FIFA 23 diese nicht mit der Absicht erworben hätten, Gewinne zu erzielen. Somit fehle das für Glücksspiel typische „wirtschaftliche Wagnis“.
EA begrüßte das Urteil als richtungsweisend. Das Unternehmen betonte, dass ihre Spiele auf Fairness und Spielspaß ausgelegt seien. Die FUT-Packs seien laut EA kein Glücksspiel, sondern ein integraler Bestandteil des Spielerlebnisses.
Trotz des Urteils bleibt das Thema Lootboxen kontrovers. Kritiker sehen darin Glücksspiel- und Pay2Win-Elemente. Sie argumentieren, der Kauf von Packs sei notwendig, um im Online-Modus konkurrenzfähig zu bleiben.
EA weist diese Vorwürfe zurück und betont den optionalen Charakter der In-Game-Käufe. Das Unternehmen gibt an, dass die meisten Spieler kein Geld für diese Inhalte ausgeben.
Die Bedeutung von Lootboxen für EAs Geschäftsmodell ist beträchtlich. Sie tragen maßgeblich zum Milliardenumsatz des Konzerns bei.
In Deutschland ist EA Sports FC 25 ab 12 Jahren freigegeben. Die USK weist auf „erhöhte Kaufanreize“ und „Druck zum Vielspielen“ hin. Das Spiel erfreut sich großer Beliebtheit und verzeichnete in den ersten drei Tagen nach Veröffentlichung über 600.000 Käufer in Deutschland.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig. Die klagende Partei plant, Revision einzulegen. Der Fall wird voraussichtlich vor dem Obersten Gerichtshof weitergeführt.