Der Betting and Gaming Council (BGC) hat eine neue Reihe von Regeln entworfen, die darauf abzielen, Fußballmannschaften zu verbieten, ihre offiziellen Social-Media-Konten zu nutzen, um für glücksspielbezogene Angebote zu werben.
Der BGC hat solche Regeln entworfen, da er besorgt ist, dass Kinder der Wettwerbung auf Social-Media-Plattformen ausgesetzt sein könnten. Dieser Schritt kommt nach dem wachsenden Druck rund um das Thema solcher Werbung, die über die Social-Media-Plattformen von Fußballvereinen geschoben wird. Der Schritt kommt auch, da zunehmend Bedenken bezüglich Glücksspielwerbung von Vereinen auf ihren offiziellen Social-Media-Konten geäußert wurden.
Handlungsaufrufe oder Links zu Glücksspielplattformen in organischen Tweets auf Social-Media-Konten von Fußballvereinen werden nach dem aktuellen BGC-Verhaltenskodex nicht toleriert, wobei jede Werbung, die direkte Boni oder Quoten zeigt, die sich nicht ausschließlich an über 18-Jährige richten, verboten ist.
Der BGC hat die Premier League und die englische Fußball-Liga angeschrieben und auf die neu formulierten Richtlinien hingewiesen, um das Bewusstsein unter den Vereinen zu verbreiten und sie zu ermutigen, die Regeln auch auf Nicht-BGC-Mitglieder anzuwenden.
Darüber hinaus hat sich der BGC auch an Twitter und Facebook gewandt und sie aufgefordert, eine Altersfreigabe für alle Social-Media-Konten einzuführen, um sicherzustellen, dass nur Personen über 18 Jahren in der Lage sind, Werbung für Glücksspiele zu sehen.
Brigid Simmonds OBE, die Vorsitzende des BGC, erklärte zu dieser Entwicklung, dass Fußballvereine ein wichtiger Teil des sportlichen Gefüges Großbritanniens sind und von Millionen von Fans aller Altersgruppen in den sozialen Medien verfolgt werden. Er fuhr fort, dass die Mitglieder des BGC zu Recht eine Null-Toleranz-Vorgehensweise gegenüber Glücksspielen von unter 18-Jährigen haben und dass die Branche verständlicherweise besorgt ist, dass Kinder mit Wettanzeigen auf Social-Media-Plattformen konfrontiert werden könnten. Er fuhr fort zu betonen, dass die neuen Richtlinien des BGC die Standards, die von Fußballvereinen erwartet werden, wenn sie Glücksspielwerbung in sozialen Medien posten, deutlich machen. In diesem Sinne freuen sich Simmonds und der BGC darauf, dass die neuen Regeln so bald wie möglich in die Praxis umgesetzt werden.
Der BGC hat im vergangenen August den sechsten Branchenkodex für sozial verantwortliche Werbung veröffentlicht. Der Kodex schreibt vor, dass die Mitglieder sicherstellen müssen, dass alle Social-Media-Posts, die finanziert oder bezahlt werden, sich an Personen ab 25 Jahren richten, es sei denn, die Website kann nachweisen, dass ihre Werbung genau auf die über 18-Jährigen ausgerichtet werden kann.
Es gibt auch eine Bestimmung, nach der Glücksspielanzeigen, die in Suchmaschinen erscheinen, deutlich machen müssen, dass sie für Personen ab 18 Jahren bestimmt sind, und sie müssen Botschaften zum sicheren Spielen enthalten.