Wer einen Betrug in Millionen-Höhe begeht, muss für viele Jahre hinter Gitter. Kürzlich hat sich in der Schweiz gezeigt, dass alle Menschen gleich sind, einige Herrschaften dann aber doch etwas „gleicher“. Vor dem Kriminalgericht in Luzern musste sich ein ehemalige Pfarrer verantworten, der die Kirche und seine Gemeindemitglieder abgezockt hat, im wahrsten Sinne des Wortes. Ehe Geistliche hat einen Schaden von 3,27 Millionen Schweizer Franken angerichtet. Eine lange Haftstrafe droht dem heiligen Betrüger aber trotzdem nicht. Wir haben die Infos für Sie.
Die Masche des Pfarrers
Der heute 52jährige Geistliche war in den Jahren von 2009 bis 2018 als katholischer Pfarrer tägig, in kleinen Gemeinde Küssnacht im Kanton Schwyz. Der Kirchenvorsteher war in seiner Zeit sehr um seine Schäfchen bemüht, hat seine Arbeit aber etwas „falsch“ verstanden. Vornehmlich ging es den Heiligen darum, an das Geld seiner Kirchenmitglieder zu kommen.
Wirklichen Einfallsreichtum oder gar Raffinesse hat der Pfarrer dabei nicht an den Tag gelegt, im Gegenteil. Er hat auf eine sehr einfache Masche gesetzt – Bettelbriefe. Dank seinen Stellung haben die Anschreiben die Wirkung bei den Kirchenmitgliedern nicht verfehlt.
Perfide ist, dass Pfarrer C. in einem Teil der Briefe sogar von seiner Spielsucht sprach. Er betonte dabei aber, dass er die Probleme in der Vergangenheit hatte, die Sucht besiegt sei und er das Geld nun zur Rückzahlung von Schulden benötige. Die Überzahl der „Schäfchen“ hat ihrem Pfarrer in seiner „schwierigen“ Situation natürlich geholfen. Anderen Kirchenmitgliedern hat C. erklärt, dass er Bedürftigen helfen wolle, dabei aber verschwiegen, dass er selbst der „Bedürftige“ ist. Zusätzlich hat der kriminelle Pfarrer noch Gelder in sechsstelliger Höhe vom Kirchenkonto abzweigt. Verjubelt hat C. seine Einnahmen im Casino Konstanz, in dem er an den Roulette- und an den Blackjack-Tischen Stammgast war.
Nach dem Pfarrer C. 2018 sein Amt niedergelegt und Insolvenz beantragt hat, kam es zu den ersten Anzeigen. Vor dem Kriminalgericht Luzern wurde nun die eingangs erwähnte Schadensumme von 3,27 Millionen Schweizer Franken verhandelt.
Sechs Monate Haft für die gläubigen Gangster
Pfarrer C. hat von den Richtern eine sehr, sehr milde Strafe erhalten. Er muss für sechs Monate hinter Gitter. Der Rest der insgesamt dreijährige Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. In der schweizer Rechtswesen wird von einer teilbedingten Strafzumessung gesprochen.
Wie konnte es zu diesem Urteil kommen, welches von der Staatsanwaltschaft genau in dieser Form gefordert wurde? Adrian Berlinger, der leitende Luzerner Staatsanwalt, betonte in seiner Stellungnahme, dass er in den Vernehmungen auf einen sehr netten, höflichen und vor allem kooperativen Menschen getroffen sei. Der Pfarrer habe Reue gezeigt und an der Aufklärung des Falles mitgewirkt. Ohne ihn hätte man zahlreiche Geschädigte nicht ausfindig und die Schadenssumme nicht bestimmen können. In Ansprache mit den Privatklägern habe sich die Staatsanwaltschaft daher zum verkürzten Verfahren entschieden, mit besagtem, mildem Ausgang. Das Luzerner Kriminalgericht hat das Geständnis, die Spielsucht und den Therapiewillen im Urteil als Positiv-Punkte für den Angeklagten aufgeführt.
Die sechs Monate Gefängnis dürften für den Pfarrer kein großes Problem sein. Er lebt heute in einem Kloster. Er ist das Leben hinter den großen Mauern gewöhnt.